Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 03.05.1989 | BayObLG, 03.05.1989

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.09.1989 - 1 Ss 132/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2680
OLG Hamburg, 28.09.1989 - 1 Ss 132/89 (https://dejure.org/1989,2680)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.09.1989 - 1 Ss 132/89 (https://dejure.org/1989,2680)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. September 1989 - 1 Ss 132/89 (https://dejure.org/1989,2680)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übermittlung der Revisionsbegründung über ein Telefaxgerät der Justizbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3167
  • MDR 1990, 77
  • NStZ 1989, 587
  • NZV 1990, 42
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 669/84

    Zulässigkeit der Einreichung einer Revisionsbegründung durch Telekopie - Wirksame

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.1989 - 1 Ss 132/89
    Bei der Anbringung einer Revisionsbegründung durch Telefax ist jedoch im Hinblick auf § 345 Abs. 2 StPO zu verlangen, daß die gesamte Urschrift einschließlich der Unterschrift ihres Verfassers durch das Empfangsgerät reproduziert wird; der Rechtsmittelführer muß das, was technisch möglich ist, leisten, um jenem gesetzlichen Erfordernis zu entsprechen, vgl. die die gleichartige Regelung in § 130 Nr. 6 ZPO betreffenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts NJW 1987, 341 und des Bundesarbeitsgerichts MDR 1989, 851 [BAG 14.03.1989 - 1 AZB 26/88] ; siehe auch die zitierte BGH-Entscheidung, in der für den Telex-Verkehr verlangt wird, daß die übermittelte Erklärung abschließend den Namen des Urhebers als Ersatz für dessen Unterschrift anführt.
  • BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88

    Zustellung - Fernkopie - Fernkopierer

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.1989 - 1 Ss 132/89
    Bei der Anbringung einer Revisionsbegründung durch Telefax ist jedoch im Hinblick auf § 345 Abs. 2 StPO zu verlangen, daß die gesamte Urschrift einschließlich der Unterschrift ihres Verfassers durch das Empfangsgerät reproduziert wird; der Rechtsmittelführer muß das, was technisch möglich ist, leisten, um jenem gesetzlichen Erfordernis zu entsprechen, vgl. die die gleichartige Regelung in § 130 Nr. 6 ZPO betreffenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts NJW 1987, 341 und des Bundesarbeitsgerichts MDR 1989, 851 [BAG 14.03.1989 - 1 AZB 26/88] ; siehe auch die zitierte BGH-Entscheidung, in der für den Telex-Verkehr verlangt wird, daß die übermittelte Erklärung abschließend den Namen des Urhebers als Ersatz für dessen Unterschrift anführt.
  • BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81

    Anforderungen an strafrechtlichen Revisionsantrag und dessen Begründung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.1989 - 1 Ss 132/89
    Allerdings schließt sich der Senat der herrschenden Meinung an, wonach die Übermittlung einer solchen Prozeßerklärung durch Telekopie/Telefax jedenfalls dann nicht zu beanstanden ist, wenn sie dem Rechtsmittelgericht unmittelbar oder durch die Vermittlung von Behörden (nicht von Privatpersonen oder -einrichtungen) zugeleitet wird (OLG Koblenz NStZ 1984, 236; Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., Rdn. 139 der Einleitung; Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., Rdn. 23 zu § 345; vgl. auch BGHSt 31, 7/9, wonach die Übermittlung einer Revisionsbegründung mittels Fernschreibens - Telex - grundsätzlich zulässig ist; ebenso Pikart in KK-StPO, 2. Aufl., Rdn. 17 zu § 345).
  • BGH, 11.10.1955 - 6 StR 289/54
    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.1989 - 1 Ss 132/89
    Der der Justizbehörde übermittelte Text ist nämlich - wie vorstehend unter I. bereits mitgeteilt - nicht von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterschrieben worden, sondern enthält lediglich maschinenschriftliche Worte, durch die der Zweck einer Unterschrift nicht erreicht werden kann, der darin liegt, daß klargestellt wird, daß die vorangestellte Erklärung von dem Verteidiger herrührt und er die Verantwortung für ihren Inhalt übernimmt, vgl. BGHSt 8, 174/177.
  • OLG Köln, 09.01.1991 - 2 U 99/90

    Beweiskraft eines Telefax-Ausdrucks im Urkundenprozeß

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Rechtsmittel wirksam auch per Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder Telebrief eingelegt und/oder begründet werden können (vgl. BVerfG NJW 1987, 2067; BGH NJW 1982, 1470; BGH NJW 1983, 1498; BGH NJW 1989, 589; BGH NJW 1990, 187; BGH NJW 1990, 188; BGH NJW 1990, 990; BAG NJW 1984, 199 f.; BAG NJW 1987, 341 f.; BAG NJW 1989, 1822 f.; BFH NJW 1982, 1520; BSG NJW 1986, 1778; BVerwG NJW 1989, 2641; Senat, NJW-RR 1990, 894, 895; OLG Hamburg, NJW 1989, 3167), obwohl sonst grundsätzlich eine handschriftliche Unterzeichnung dre Rechtsmittelschrift oder -begründung für erforderlich erachtet wird.
  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 4 Ss OWi 642/03

    Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, Verwerfung des Einspruchs, Antrag auf

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung seit Jahren herrschende und zumindest nahezu unbestrittene Meinung, daß die Einlegung von Rechtsmitteln oder die Übersendung bestimmender Schriftsätze wirksam per Fax erfolgen kann (vgl. z.B. BVerfG, MDR 2000, 836; HansOLG NStZ 1989, 587, OLG Karlsruhe, NStZ 1994, 200, OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 49, Senat, Beschluß vom 4. Juli 2001 - 4 Ws 128/01 -).
  • KG, 10.07.2009 - 2 Ss 138/09

    Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)

    Denn für den rechtzeitigen Eingang einer solchen Begründung per - wie vorliegend - Telefax ist es erforderlich, dass die gesamte Urschrift einschließlich der Unterschrift ihres Verfassers bei Gericht eingegangen ist (vgl. Senat NJW 1997, 1864; OLG Hamburg NStZ 1989, 587).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.1989 - 2 Ss 480/88
    Ebenso OLG Hamburg (Beschluß Ä 1 Ss 132/89 (49) 51/89 Ä v. 28.9.89, in DAR 1989, 468 = MDR 1990, 77 = NJW 1989, 3167 = NStZ 1989, 587 ); vgl. ferner den Aufsatz von Rechtsanwalt Dr. Christian Wolf, Bonn, in NJW 1989, 2592 ("Die Verwendung eines Fernkopierers zur Dokumentenübermittlung«).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.05.1989 - 2 ObOWi 164/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3236
BayObLG, 03.05.1989 - 2 ObOWi 164/89 (https://dejure.org/1989,3236)
BayObLG, Entscheidung vom 03.05.1989 - 2 ObOWi 164/89 (https://dejure.org/1989,3236)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Mai 1989 - 2 ObOWi 164/89 (https://dejure.org/1989,3236)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fürsorgepflicht; Gericht; Bußgeldverfahren; Hauptverhandlung; Warten; Verteidiger; Nichterscheinen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OWiG § 46; StPO §§ 137, 228

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3167 (Ls.)
  • MDR 1990, 174
  • NZV 1989, 321
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 02.09.1997 - Ss 485/97
    Im Falle nicht angekündigten Ausbleibens des Betroffenen und/oder des Verteidigers ist ein Zeitraum von etwa 15 Minuten zuzuwarten, bevor mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. OLG Köln VRS 42, 284; BayObLG VRS 60, 304 und NZV 1989, 321; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 179; Göhler a.a.O.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.05.1989 - 1 ObOWi 164/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,10556
BayObLG, 03.05.1989 - 1 ObOWi 164/89 (https://dejure.org/1989,10556)
BayObLG, Entscheidung vom 03.05.1989 - 1 ObOWi 164/89 (https://dejure.org/1989,10556)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Mai 1989 - 1 ObOWi 164/89 (https://dejure.org/1989,10556)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fürsorgepflicht; Gericht; Bußgeldverfahren; Hauptverhandlung; Warten; Verteidiger; Nichterscheinen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 137

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3167
  • MDR 1990, 174
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 19.08.2008 - 5 Ss OWi 493/08

    Schalker Asamoah muss wegen rasanter Fahrt wieder vor Gericht

    Dabei kann die notwendige eigene Tatsachenfeststellung des Gerichts nicht (außer im Falle einer zulässigen Beschränkung des Einspruches auf den Rechtsfolgenausspruch oder im Falle der Rechtskraft des Urteils ) durch eine Bezugnahme auf den Bußgeldbescheid ersetzt werden (vgl. OLG Düsseldorf wistra 90, 78; KG DAR 1988, 102; OLG Bremen NStZ 1996, 287; Göhler OWiG, 14. Aufl., § 71 Rn 42, 42b; K-K OWiG- Senge § 71 Rn 106 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2008 - 1 Ss OWi 266 B/07

    Eichung Geschwindigkeitsmessgeräte

    Darüber hinaus ist eine Bezugnahme auf den Bußgeldbescheid nicht zulässig (vgl. OLG Hamm NZV 2003, S. 295; OLG Düsseldorf wistra 1990, S. 78; KG DAR 1988, S. 102, Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 71 Rdnr. 41).
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